Berichte

EKHN 2030: Die Gebäudefrage im Nachbarschaftsraum

Bericht im Gemeindebrief Dez 23 -Feb 24

Der „Nachbarschaftsraum Süd“ ist im Werden und auf dem Weg. Derzeit beschäftigen sich die Kirchenvorstände der drei Kirchengemeinden Hermannstein, Naunheim und Waldgirmes mit der Frage, wie man sich die zukünftige gemeinsame Arbeitsweise bzw. die gemeinsame „Leitungsstruktur“ vorstellt.

Parallel hierzu sind aktuell in einem weiteren Prozess die kirchlichen Gebäude (Kirchen – Gemeindehäuser – Pfarrhäuser) der drei Gemeinden im Focus. Fest steht: Wenn wir als christliche Gemeinden insgesamt immer kleiner, weil immer weniger werden, können wir nicht den gleichen Gebäudebestand wie bisher aufrechterhalten.

Bislang wird die finanzielle Gebäudeunterhaltung über eine entsprechende finanzielle Zuweisung gewährleistet, die von Seiten der Landeskirche jährlich an die entsprechenden Kirchengemeinden erfolgt. Diese Zuweisung speist sich aus Kirchensteuermitteln. Aufgrund der insgesamt knapper werdenden Finanzressourcen wird diese Zuweisung ab dem Jahr 2025 nicht mehr in bisherigem Umfang erfolgen. Doch welche Gebäude sind bzw. sollen hiervon betroffen sein?

Am 30. Oktober erfolgte von daher eine Besichtigung aller kirchlichen Gebäude in unseren drei Südgemeinden. Neben Vertreter*innen der drei Kirchenvorstände nahmen Vertreter*innen des Dekanatssynodalvorstands unseres Dekanates Biedenkopf-Gladenbach wie auch der zuständigen kirchlichen Bauabteilungen teil. Bei allen Gebäuden wurde nach dem allg. Zustand, der Barrierefreiheit, nach Parkmöglichkeiten, Energieeffizienz und anderem mehr geschaut. Auch die Frage der jeweiligen Nutzung bzw. Auslastung spielte eine Rolle.

Als Ergebnis dieses Tages werden den drei Kirchengemeinden zum Jahreswechsel dann von Seiten des Dekanats bzw. der kirchlichen Bauabteilung 2-3 Szenarien zur Auswahl präsentiert, die jeweils unterschiedliche Gebäude-Konzepte beinhalten. Bei allen Szenarien wird es dabei Gebäude geben, die zukünftig nicht mehr aus Kirchensteuermitteln finanziell bezuschusst werden (können).

Auf die Kirchenvorstände bzw. die entsprechende Projektgruppe wartet somit im Frühjahr die sicherlich schwere Aufgabe, hier eine Entscheidung zu treffen, die im Einzelfall immer einschneidend, weil sehr verändernd sein wird. Natürlich hängt jede Kirchengemeinde an ihren Gebäuden. Hier geht es meist um mehr als um Hüllen aus Stein, Holz und Ziegeln. Sondern um Geschichte, um Identifikation, um Beheimatung. Das ist die emotionale Seite dieses Entscheidungsprozesses. Auf der anderen Seite steht die pragmatische Erkenntnis, dass Gebäude nicht nur belebt, sondern auch unterhalten werden wollen. Und wenn die Gelder hierzu mehr und mehr fehlen, es auch aufgrund der schwindenden Mitgliederzahlen und der reduzierten Pfarrstellen nicht mehr so viele (oder so große) Gebäude wie bislang braucht, steht am Ende die zwar bittere, aber auch sachliche Erkenntnis, dass wir uns von Gebäuden wohl werden trennen müssen.

Es kommen also schwere Entscheidungen auf uns zu. Gleichzeitig wollen wir uns tragen und auch im besten Fall motivieren lassen von der Gewissheit, dass lebendige christliche Gemeinschaft vor Ort nicht an der Vielzahl ihrer Gebäude hängt.

Auf gute Nachbarschaft

Bericht im Gemeindebrief Sep-Nov 2023

Ausgangslage

Im Jahr 2019 sorgte eine von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit in Auftrag gegebene Studie für landesweites Aufsehen. Die sog. „Freiburger Studie“ zur Entwicklung der Kirchenmitgliederzahlen und zum Kirchensteueraufkommen prognostizierte dabei bis zum Jahr 2060 einen Rückgang der Kirchenmitgliedszahlen um bis zu 50% – auch innerhalb unserer Landeskirche, der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Wichtigste Ursachen sind laut Studie neben der demographischen Entwicklung auch das Aus- und Eintrittsverhalten der Menschen und die stetig kleiner werdende Bindung vieler zur Kirche. Aus der ehemaligen Volkskirche sind wir mittlerweile zu einer Minderheitenkirche geworden (gemessen an der Gesamtbevölkerung).

Als eine Konsequenz aus dieser Entwicklung wurde der Prozess ekhn2030 angestoßen, um diesen gesellschaftlichen Veränderungen und den knapper werdenden Ressourcen zu begegnen. Ziel des Prozesses ist es zum einen, Einsparoptionen angesichts zukünftig deutlich geringerer Kirchensteuereinnahmen zu benennen. Zum anderen, die Frage zu beantworten, in welchen Strukturen und mit welchen Mitteln es der EKHN trotzdem gelingen kann, unter veränderten Bedingungen Menschen mit der Botschaft von Gottes Liebe zu erreichen, sie als Mitglieder zu gewinnen bzw. zu halten und weiterhin „Kirche nah bei den Menschen“ zu sein.

Ergebnis

Um diesen Herausforderungen einerseits gemeinsam zu begegnen und um andererseits bei immer kleiner werdenden Einheiten vor Ort Kirche gestaltbar und finanzierbar zu erhalten hat die EKHN-Synode als oberstes Entscheidungsgremium folgendes beschlossen:

– Die verbindliche Bildung von Nachbarschaftsräumen in allen Dekanaten der EKHN bis 2023 (Dieser Schritt ist bereits erfolgt. Und somit gibt es mittlerweile offiziell den sog. „Nachbarschaftsraum Süd“ bestehend aus den drei Kirchengemeinden Herrmannstein, Naunheim und Waldgirmes).

– Die Schaffung eines gemeinsamen, zentralen Gemeindebüros (in der Regel eines pro Nachbarschaftsraum) bis spätestens 2026

– Die Erstellung eines Gebäudeentwicklungsplanes für das Dekanat (mit Reduzierung von Fläche und Gebäudebestand) bis 2025

– Die Bildung eines gemeinsamen Leitungsgremiums aller Gemeinden eines Nachbarschaftsraums bis spätestens 2026 (Entscheidungen zu Personal, Gebäude, Finanzen und Strukturen werden gemeinsam getroffen).

– Die Bildung von multiprofessionellen Teams bestehend aus Pfarrer*innen, Gemeindepädagogen*innen und Kirchenmusiker*innen, welche die anstehenden Dienste innerhalb des Nachbarschaftsraums untereinander verteilen und gemeinsam stemmen.

Ohne Frage sind das herausfordernde Entscheidungen und Veränderungen, die zu treffen sein werden und angenommen werden wollen. Es gilt dabei eine im besten christlichen Sinne Haltung einzunehmen weg von einem „Ich und meine Kirchengemeinde“ hin zu einem „Wir gemeinsam als Christinnen und Christen vor Ort in guter Nachbarschaft – Gott zur Ehre und den Menschen zum Wohl“.

Fortlaufend werden wir in allen drei Gemeindebriefen des Nachbarschaftsraums von daher nun eine wiederkehrende und stets gemeinsame Rubrik „Nachbarschaftsraum“ haben, unter der wir über den weiteren Verlauf des Prozesses ekhn 2030 bei uns im Südbereich informieren werden, unter der wir uns aber auch gegenseitig aufmerksam machen und einladen wollen zu gemeinsamen Veranstaltungen wir auch zu besonderen Terminen in einer der drei Ortsgemeinden – auf eine stetig wachsende gute Nachbarschaft.